Offenbar verliert BAföG zusehends an Attraktivität. Die Zahl der BAföG-Empfangenden ist in den vergangenen Jahren drastisch gesunken, obwohl die Zahl der Studierenden seit dem Jahr 2002 von 1,9 Millionen auf 2,9 Millionen im Wintersemester 2024/25 gestiegen ist (Quelle: Statista). Ein überdurchschnittlicher Anstieg des Vermögens der breiten Bevölkerungsschichten mit Verlust auf Anspruch auf BAföG für den Nachwuchs kann nicht der Grund sein.
Der Anstieg der ausgereichten Mittel ist auf den Anstieg der Regelsätze im Laufe der Jahre zurückzuführen. Betrug die durchschnittliche BAföG-Leistung im Jahr 2000 noch 326 Euro monatlich für Studierende, lag sie im Jahr 2020 bei 574 Euro (Quelle: destatis). Steigende Studierendenzahlen bei keinen großen Verschiebungen der Familieneinkünfte nach oben und dennoch gleichzeitig fallende BAföG-Leistungen – was sind die Gründe?
Antragsverfahren trotz Digitalisierung kompliziert
Es entspricht nicht den Tatsachen, aber böse Zungen behaupten, dass das Antragsverfahren für BAföG als Abwehrmaßnahme gedacht ist. Zwar gibt es inzwischen den digitalen Prozess “BAföG digital”, aber die beizufügenden Unterlagen sind dieselben geblieben. Ob als Kopie oder als Scan, die Antragstellung ist aufwändig. Wer sich einen Überblick über die notwendigen Formblätter verschaffen möchte, findet diese auf der Seite bafoeg.de.
Vermögensfreibeträge knapp bemessen
Es ist auch außerhalb Baden-Württembergs durchaus üblich, dass Großeltern oder andere Familienangehörige für den neugeborenen Nachwuchs einen Bauspar- oder anders gearteten Sparvertrag einrichten. Und schon 50 Euro im Monat als regelmäßiger Sparbeitrag ergeben zum 18. Lebensjahr ein Guthaben in Höhe von 10.800 Euro. Für Antragstellende unter 30 Jahren sind das leider 800 Euro zu viel. Der Freibetrag für Kapitalvermögen liegt in dieser Altersgruppe bei 10.000 Euro (Anmerkung: Dies ist der Freibetrag gemäß offiziell hinterlegtem Antragsformular. Auf einer anderen Seite des zuständigen Ministeriums ist von 15.000 Euro die Rede).
Bruttoeinkommen der Eltern maßgeblich
Eine der wesentlichen Voraussetzungen für den Anspruch auf BAföG stellt das Bruttoeinkommen der Eltern dar. Wobei das Bruttoeinkommen als Basis unlogisch ist, da das zu versteuernde Einkommen sehr viel mehr über die finanziellen Verhältnisse aussagt.
Bei verheirateten Eltern liegt die Obergrenze bei einem Bruttoeinkommen von 41.500 Euro im Jahr für den vollen BAföG-Anspruch. Verdienen die Eltern mehr, reduziert sich der Anspruch auf BAföG sukzessive und entfällt vollständig ab ca. 78.000 Euro Bruttoverdienst. Allerdings gibt es auch Freibeträge. Diese gelten nicht nur für Eltern, sondern beispielsweise auch für Kinder.
| Einkommens-Freibetrag für | WS 2025/26 |
|---|---|
| verheiratete Eltern | 2.540€ |
| alleinstehender Elternteil | 1.690€ |
| Ehepartner | 1.690€ |
| Stiefelternteil | 850€ |
| pro Kind (unterhaltsberechtigt) | 770€ |
Ein weiterer Faktor, der die Höhe der BAföG-Leistung beeinflusst, ist der Wohnort. Wer noch bei den Eltern lebt, erhält im Wintersemester 2025/26 maximal 534 Euro monatlich, mit einer eigenen Wohnung sind es 855 Euro. Mit 855 Euro monatlich sind auch alle Ausgaben wie Miete oder Krankenversicherungsbeitrag abgegolten.
Angst vor Schulden
BAföG wird hälftig als nicht-rückzahlbare Leistung und hälftig als zinsloses Darlehen gewährt. Der Darlehensanteil beträgt maximal 10.010 Euro. Die Rückzahlung erfolgt in 77 vierteljährlichen Raten, 19 Jahre und drei Monate. Betrug der Darlehensanteil der Gesamtleistung mehr als 10.010 Euro, so ist dieser Teil ebenfalls nicht rückzahlbar. Können BAföG-Empfangende die Rückzahlung nicht aufbringen, wird der offene Betrag gestundet, nicht erlassen. Wer im Umkehrschluss das Darlehen vorzeitig in einer Summe tilgen kann, erhält einen von der Darlehenshöhe abhängigen Nachlass, in der Regel sind dies 50 Prozent.