Stalking gab es schon immer, nur hieß es noch nicht so. Der Begriff tauchte in den 90er Jahren im angelsächsischen Sprachraum auf. Er leitet sich aus dem englischen Verb “to stalk”, einem Wort aus der Jägersprache, das mit heranpirschen übersetzt wird, ab. Nachdem Stalking in der Zeit zwischen 2014 bis 2019 entweder tatsächlich abgenommen hat, oder schlicht die Zahl der gemeldeten Vorfälle rückläufig war, steigt die Kurve der gemeldeten Fälle wieder deutlich an. Doch was genau versteht man unter Stalking?
Ein gängiger Begriff ohne scharfe Konturen
Jeder weiß, was mit Stalking gemeint ist, aber wie sieht es mit den klar definierten Inhalten bei der Begrifflichkeit aus? Hier bleiben Sprachforscher, Psychologen und Kriminalisten eine eindeutige Antwort schuldig. Die polizeiliche Kriminalprävention des Bundes und der Länder definiert Stalking wie folgt: “Das beabsichtigte und wiederholte Verfolgen und Belästigen eines Menschen derart, dass dessen Sicherheit bedroht und er in seiner Lebensgestaltung schwerwiegend beeinträchtigt wird.”
(Quelle: stalking-justiz.de)
Mit dem zweiten Teil des Satzes wird der Unterschied zwischen “überdurchschnittlichem Interesse” und einer Straftat deutlich. Immerhin gilt für Stalking seit Oktober 2021 mit einer deutlichen Vereinfachung der rechtlichen Ausgangslage, ab wann Stalking greift, als leichter zu ahndende Straftat im Sinne des StGB.
Welche Gruppen von Stalkern gibt es?
Die Ursache für das Stalking und damit einhergehend auch die Zielsetzung lässt sich grob in sechs Kategorien unterteilen:
- Zurückweisung, Demütigung
- Suche nach einer Beziehung zum Opfer
- Rache
- Erotoman, krankhaft
- Sadistisch
- Intellektuell eingeschränkte Person
Das Bundesministerium für Familie, Frauen, Senioren und Jugend hat zur Begriffsklärung Arten des Vorgehens, Umsetzung und die juristische Einstufung definiert:
Standard | Außenwirkung | Straftaten |
Ausfragen des Bekanntenkreises | Verleumdungen
(z. B. gegenüber dem Arbeitgeber) |
Beleidigungen und Üble Nachrede |
Telefonanrufe, SMS, Nachrichten auf dem Anrufbeantworter
Senden von E-Mails zu allen Tages- und Nachtzeiten |
Bestellungen von Warensendungen im Namen des Opfers | Nötigungen und Bedrohungen |
„Liebesbezeugungen“ wie Liebesbriefe, Blumen, Geschenke | Anwesenheit sowie das Verfolgen und Auflauern
(z. B. vor der Wohnung, dem Arbeitsplatz, dem Einkaufsort) |
Quelle: wikipedia.de
Mit einer Gesetzesänderung im September 2021 wurde jedoch erreicht, dass die Beeinträchtigung des Opfers noch nicht stattgefunden haben muss, sondern dass ein im Vorfeld dafür geeignetes Tun bereits zur Strafverfolgung ausreicht.
Zahlen erschreckend, Strafrechtsverschärfung noch nicht optimal
Als nicht betroffene Person muss man sich einmal vor Augen halten, im Durchschnitt mehr als zwei Jahre gegen einen willkürlichen äußeren Einfluss auf das eigene Leben ankämpfen zu müssen, dem mit Rationalität nicht beizukommen ist. Dass dies zwangsläufig psychische Störungen mit sich bringt, ist vorprogrammiert. Rund Rund 600.000 bis 800.000 Menschen leiden in Deutschland unter Stalking. Die Auswirkungen auf das Privatleben und den beruflichen Alltag sind nur schwer vorstellbar.
Das Strafrecht wurde zwar schon entsprechend angepasst, eine Klärung der begrifflichen Unsicherheiten, wie von juristischer Seite gefordert, blieb bislang aber aus.
Was haben Stalking-Opfer in der Zukunft seitens der Ermittlungsbehörden zu erwarten?
Im Idealfall treffen sie auf Ermittler, die behilflich sind, die staatlichen Maßnahmen wie Kontaktverbot, Durchsetzung von Schutzanordnungen bei Gericht oder sogar Untersuchungshaft für den Täter bei Wiederholungsgefahr durchzusetzen. Wichtig ist, dass Exekutive und Justiz Opfer darin bestärken, gegen die Täter vorzugehen und nicht das Gefühl vermitteln, es gäbe wichtigeres. Eine Dunkelziffer, die das 30 – 40 Fache der gemeldeten Straftaten ausmacht, ist, mit Verlaub, kein gutes Zeugnis für die Polizei als erste Anlaufstelle.