Kriminalität im Zerrspiegel

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Mehrere Bundesländer, darunter Bayern und Schleswig-Holstein, verpflichten seit 2025 ihre Polizeibehörden dazu, in Pressemitteilungen die Nationalität von Tatverdächtigen zu nennen. Der Deutsche Presserat sieht darin eher eine Quelle weiterer Verzerrung als einen Korrekturmechanismus. Denn die Nennung der Nationalität könne Vorurteile gegen die ganze Gruppe verstärken. Laut Pressekodex soll Herkunft nur dann genannt werden, wenn ein begründetes öffentliches Interesse besteht.

Eine Studie des Medienwissenschaftlers Prof. Dr. Thomas Hestermann analysiert, in wie vielen Fällen die Staatsangehörigkeit eines Tatverdächtigen in Zeitungsberichten genannt wird. In der Mehrzahl der Zeitungsberichte wird die Herkunft eines Verdächtigen gar nicht erwähnt. Das ist in 67 % der ausgewerteten Artikel der Fall. Wird die Herkunft eines Verdächtigen genannt, handelt es sich in 90,8 % der Fälle um nichtdeutsche Staatsangehörige. In der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) liegt dieser Anteil bei 34,3 %. Das entspricht einer nahezu dreifachen Überrepräsentation. Wird Herkunft genannt, geschieht das also fast ausschließlich dann, wenn der oder die Verdächtige nicht deutsch ist.

Wenn Herkunft genannt wird und wenn nicht

Für die Analyse wurden Zeitungsberichte zwischen Januar und April 2025 aus fünf überregionalen Tageszeitungen (Bild, Süddeutsche Zeitung, FAZ, Die Welt und taz) ausgewertet. Insgesamt flossen 330 Berichte über Gewaltdelikte im Inland in die Auswertung ein, aus denen 263 Tatverdächtige erfasst wurden. 

Besonders ausgeprägt ist die Schieflage bei Personen aus muslimisch geprägten Herkunftsländern. Sie machen 70,1 % der Verdächtigen in Zeitungsberichten aus, in der PKS sind es lediglich 15,8 %, was einer mehr als vierfachen Überrepräsentation in Zeitungsberichten entspricht. Ein Blick auf einzelne Zeitungen zeigt deutliche Unterschiede. Die Welt und taz nannten ausschließlich Tatverdächtigte ohne deutsche Staatsbürgerschaft, während die Süddeutsche Zeitung mit 72,7 % den niedrigsten Wert verzeichnete.

Was die PKS misst und was nicht

Der Vergleich mit der PKS erfordert einen wichtigen Hinweis. Die Statistik listet gemeldete mögliche Straftaten auf und erfasst dabei Tatverdächtige und keine Verurteilten. Sie lässt daher nur begrenzt Rückschlüsse auf die tatsächliche Kriminalitätsentwicklung zu. Denn nicht jedem erfassten Fall folgt ein Gerichtsprozess. Delikte außerhalb polizeilicher Zuständigkeit, etwa Steuerhinterziehung, fließen gar nicht erst ein. 

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